Reisen mit Tieren in der Europäischen Union

Neue Einfuhrbestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen ab 3.7.2004 in der EU  
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Nützliche Links zum Themengebiet:
EU-Heimtierpass / Bundestierärztekammer || Europäischen Kommission || Haustiermitnahme nach Japan

Haustier-Tausch zur Ferienzeit
(WELT) Alle Jahre wieder stehen viele Deutsche bei der Urlaubsplanung vor der Frage: wohin mit Hund, Meerschweinchen, Katze oder Kanarienvogel? Weil die meisten Tierheime in der Ferienzeit hoffnungslos ausgebucht sind, werden Jahr für Jahr zehntausende Hunde und Katzen ausgesetzt. Eine Lösung bietet der Deutsche Tierschutzbund. Unter dem Motto "Nimmst du mein Tier, nehm' ich dein Tier" hat er am 2. Mai eine Tausch-Börse eröffnet. Bei der Aktion werden Kontakte zwischen Tierbesitzern vermittelt, die während der Urlaubszeit Haustiere von Gleichgesinnten aufnehmen.
Koordiniert werden die Tausch-Adressen von den örtlichen Tierschutzvereinen. Welche Vereine an der Aktion teilnehmen, kann telefonisch unter 0228/6 04 96 27 erfragt werden. Weitere Informationen zum Thema Tier und Urlaub inklusive der Reisebestimmungen für Urlaubsländer und einer Broschüre zum Download gibt es auf der Homepage des Deutschen Tierschutzbundes.
Infos unter www.tierschutzbund.de


Die Einfuhrbestimmungen für Heimtiere werden in den EU-Ländern ab dem 3.7.2004 harmonisiert. Neu sind die Kennzeichnung der Heimtiere sowie der sog. Heimtierpass. Um den Übergang zu erleichtern, dürfen die Tiere noch bis 1.10.2004 auch nach den gegenwärtig gültigen Bestimmungen transportiert werden.
1. Kennzeichung im EU-Heimtierausweis
Beim Transportieren von Hunden, Katzen und Frettchen zwischen EU-Mitgliedstaaten muss für das betreffende Tier ein Pass - der EU-Heimtierausweis - nach einheitlichem Muster mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das Tier muss mit einem Mikrochip oder einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnungs-Nummer muss im EU-Heimtierausweis eingetragen sein. Ab dem 3.7.2011 ist die Kennzeichung durch Tätowierung nicht mehr gültig, eine Kennzeichnung mit Mikrochip ist daher ratsamer. Der Mikrochip soll den Standard ISO-Norm 11784 oder 11785 tragen. Bei anderen Standards muss der Tierhalter das Ablesegerät für eventuelle Kontrollen selbst zur Verfügung stellen.

Das Muster für den Heimtierpass ist für die gesamte EU einheitlich.

2. Übergangsregeln / Ferienzeit
Die EU-Kommission hat Übergangsmaßnahmen für den privaten Reiseverkehr beschlossen. Die bisher verwendeten Gesundheits- und Impfzeugnisse oder Bescheinigungen können weiter verwendet werden, wenn sie vor dem 3. Juli 2004 ausgestellt wurden. Sollte also der Besitzer nach dem 3.7.2004 nicht mehr über geltende Bescheinigungen verfügen, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich.

Wichtig ist jedoch, dass diese "alte" Dokumente den inhaltlichen Anforderungen des EU-Heimtierausweises entsprechen - Angaben zum Tier, seiner individuellen Kennzeichnung durch Tätowierung oder Mikrochip sowie Angaben zum Halter des Tieres. Der Impfschutz der Tiere muss noch gültig sein. Hunde und Katzen, die nach Finnland mitgebracht werden, müssen außerdem den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechend gegen Echinococcose erregende Bandwürmer behandelt worden sein (siehe unten Punkt 4).

3. Tollwut
Das Tier muss über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut nach dem Standard der Weltgesundheitsorganisation WHO verfügen. Als Tollwutimpfstoff wird ein inaktivierter Impfstoff mit einem nachweislichen Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit verwendet. Die Impfung muss nach den Empfehlungen des Impfstoffherstellers durchgeführt sowie bei Bedarf erneuert werden. Die Einführung nicht geimpfter Welpen nach Finnland ist nicht erlaubt.
4. Fuchsbandwurm
Den Tieren soll höchstens 30 Tage vor der Einreise bzw. vor Antritt einer Flug- oder Schiffsreise nach Finnland eine Arznei gegen Echinococcus multilocularis - den Fuchsbandwurm - verabreicht werden. Das Land- und Forstwirtschaftsministerium empfiehlt, dass diese Behandlung einige Tage vor der Ankunft in Finnland erfolgt. Aus dem tierärztlichen Attest müssen bei Einreise nach wie vor folgende Angaben hervorgehen: Angaben zu dem Tier sowie zu dem Halter des Tieres, eine Praziquantel enthaltende Arznei, die empfohlene Dosis sowie Angaben zur Verabreichung dieser Arznei. Die Behandlung gegen den Fuchsbandwurm kann in den EU-Heimtierausweis eingetragen werden. Hunde und Katzen bis zum dritten Lebensmonat benötigen keine Behandlung.